Regionalkantorat Köln

Service

GEMA

Für jedes urheberrechtlich geschützte Werk sind grundsätzlich bei Aufführung, Sendung und Einspielung auf Tonträger Tantiemen zu zahlen.

Urheberschutzfrist: bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten.

Die GEMA verwaltet die eingehenden Aufführungstantiemen und leitet sie an die Berechtigten (Komponisten, Textdichter, Verlage) weiter.

Pauschalverträge zwischen der GEMA und den großen Kirchen zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands im kirchenmusikalischen Bereich.

Keinerlei Tantiemenzahlungen durch die jeweilige Pfarrgemeinde / den Pfarrverband, wenn die Kirche alleiniger Veranstalter ist, weder bei Musik im Gottesdienst noch bei Kirchenkonzerten, auch wenn bei diesen Eintritt erhoben wird.

Meldungen aufgeführter Werke, insbesondere im konzertanten Bereich, sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend notwendig.
GEMA-Bezirksdirektion Dortmund
Südwall 17-19
41137 Dortmund

Tel. 0231-577010
www.gema.de – gema@gema.de

 

 

VG Musikedition

Kopien, eigene Kompositionen und Bearbeitungen

Zuständig für Werke, deren Urheber länger als 70 Jahre tot sind.

Leistungsschutz für Erstausgaben (§70 „edition princeps“) oder wissenschaftlich-kritische Neuausgaben (§71).

Schutzfrist: 25 Jahre nach Erscheinen der Ausgabe.

Pauschalvertrag, Tantiemenzahlungen, wenn Kirche alleiniger Veranstalter ist und Meldung aufgeführter Werke siehe oben bei GEMA

„Kopierabkommen“: ausschließlich für den einstimmigen Gemeindegesang im Gottesdienst, nur Einzelblätter, keine Liedhefte

Das Kopierverbot nach § 53,4 UrhG für urheberrechtlich geschützte Werke ist generell, dazu zählt auch Abschreiben, Bearbeiten, Abhören und Herausziehen von Stimmen. Solches Material darf weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Einzig legaler Weg: Autorisation durch den Komponisten bzw. Verlag.

Urheberrechtlich freie Werke dürfen ohne Einholen von Genehmigungen jederzeit frei aufgeführt und auch bearbeitet werden.

Rechtlich unbedenkliche Bearbeitungen rücken in den Rang eigener Kompositionen mit 70jähriger Schutzfrist.

Komponist bzw. Bearbeiter kann Nutzungsrechte an die GEMA übertragen und das Werk einem Verlag anbieten, mit dem er einen Verlagsvertrag schließt.
VG Musikedition
Königstor 1a
34117 Kassel
Tel. 0561-109 656-0
www.vg-musikedition.de – info@vg-musikedition.de

 

 

Ordnungen für Kirchenchöre

Ordnungen für Kirchenchöre und Gruppen des DCV
www.kirchenmusik-im-erzbistum-koeln.de

Ordnungen – Dokumente als PDF-Dateien zum Herunterladen

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